Blitzschutz

Ihr Haus rundrum gesichert - innen und außen

Grundlagen des äußeren Blitzschutzes

Vor Beginn der Planung eines Blitzschutz-Systems muss das zu schützende Objekt in eine von vier Blitzschutzklassen eingeordnet werden. Dabei ist der Wirkungsgrad in der Blitzschutzklasse I mit 99 Prozent am höchsten und in der Blitzschutzklasse IV mit 84 Prozent am niedrigsten definiert.

Die erforderliche Blitzschutzklasse wird durch Abschätzen des Schadensrisikos nach DIN V VDE V 0185-2 ermittelt, soweit diese nicht durch Vorschriften festgelegt wurde.

Blitzschutzklasse Blitzstromscheitelwert min. Blitzstromscheitelwert max. Wirkungsgrad
I 2,9 kA 200 kA 99%
II 5,4 kA 150 kA 97%
III 10.1 kA 100 kA 91%
IV 15,7 kA 100 kA 84%

Weitere Information erhalten Sie unter www.vds.de oder über unsere Service-Hotline

Prüfung von Blitzschutzanlagen

Blitzschutzanlagen sollten, auch nach der Abnahmeprüfung, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werde, um eventuelle Mängel festzustellen und gegebenenfalls Nachbesserungen vorzunehmen. Die Prüfung umfasst die Kontrolle der technischen Unterlagen und das Besichtigen sowie Messen des Blitzschutzsystems.

Die Tabelle zeigt die Zeitintervalle zwischen den Wiederholungsprüfungen.

Blitzschutzklasse Intervall zwischen den
vollständigen Prüfungen
Intervall zwischen den
Sichtprüfungen von baulichen
Anlagen
I und II 2 Jahre 1 Jahr
III und IV 4 Jahre 2 Jahre